Mediation Spilker
Weil DU es selber
machen kannst.
Warum Mediation?
Weil Mediation zeitsparender und preisgünstiger ist.
Weil Mediation zukunftsbezogener, nachhaltiger und zufriedenheitsorientierter ist.
Weil Mediation nichts anderes als eine Einigung mit beidseitigem Kompromiss ist.
Weil Mediation selbstbestimmter, vertraulicher und rücksichtsvoller ist.
Weil Mediation deinen Konflikt in den ersten drei Wochen beseitigen kann und schon nach einer Sitzung Erfolge verspricht.
Das Fundament
Handle selbständig
Entdecke wie durch
Die Position der Haltung eine neue Entwicklung findet.
Schwerpunkte
Menschen kommen zu mir, wenn sich zwei Parteien gegenüberstehen, die sich gegenseitig misstrauisch und ohne Lösung zur Konfliktbeilegung aufbringen. Ihr Thema scheint für beide unüberbrückbar zu sein. Jeder hat seinen eigenen Standpunkt und hält an ihm fest. Eine Situation, in der beide Recht bekommen wollen. Im persönlichen Kontakt beleuchten wir beide Seiten, um im miteinander Feindseligkeiten abzubauen. Um unter Hinzunahme neuer Aspekte den Lösungsweg zu erweitern und in gemeinsamer Symbiose selbständig eine wechselseitige Lösung herbeizuführen. Wenn die Zusammenkunft gut läuft, könnte für die Beteiligten eine Art reinigende Befreiung empfunden werden, denn sie haben die Auseinandersetzung „gemeinsam gemeistert“. Beide haben eine akzeptable, für sie tragfähige Lösung gefunden, mit der sie durch den verbindlichen Mediationsvertrag leben wollen. Während dieses Gespräches diene ich als Gesprächsführer, gezielter Fragensteller und Katalysator der auf Fairness achtet.
Tätigkeit
§278a ZPO Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
- Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen.
- Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.
„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.“
BVerfG, Beschluss vom 14.02.2007, 1BvR1351/01,Rn.35
Ihre Hauptvoraussetzung zur Mediation sollten gebaut sein auf….. Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Offenlegung der Informationen, Vertraulichkeit des Prozesses in dem versucht wird, die Denkmuster und Haltungen der Parteien zu verändern oder einen Weg dorthin zu zeigen.
Kontakt
Reden ? oder vielleicht doch lieber schreiben ?
0171 2052 355
Fax: 05423 472410
Sperberstr. 2, 33775 Versmold
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Bielefeld-Osnabrück-Münster
Starke Menschen haben nie eine einfache Vergangenheit.
Aber steinige Wege führen oft zu den schönsten Orten.
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